Kündigung von Online-Verträgen – ein Leitfaden!
Kündigung von Online-Verträgen – ein Leitfaden!
28 Sep 2013 Autor:

Das richtige Kündigen von Verträgen ist eigentlich ganz einfach – und doch gibt es immer wieder Probleme. Weshalb das so ist, wollen wir in diesem kurzen Ratgeber beleuchten und einige Tipps geben. Am Ende des Artikels wissen Sie, wie Sie zukünftig Verträge bei Singlebörsen korrekt (und ohne negative Spätfolgen) kündigen.

Regel 1: Beachten Sie die Kündigungsfristen

Bevor Sie einen Vertrag in Ihrer Singlebörse abschließen, informieren Sie sich ausführlich über die Vertragsbedingungen und vor allem die Kündigungsfristen. Nichts ist schlimmer, als wenn Sie ungewollt in eine Folgevertragslaufzeit hineinlaufen. Also, sparen Sie sich den Ärger und schauen vor dem letzten Klick „Jetzt abschließen“ oder „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ auf die Vertragslaufzeit UND Kündigungsfrist.

Die Kündigungsfrist gibt letztendlich an, wann der letztmögliche Zeitpunkt für Sie als Käufer ist, den laufenden Tarif beziehungsweise das laufende Abo abzubestellen. So bedeutet beispielsweise eine „Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Laufzeitende“, dass Sie mindestens 2 Wochen, bevor sich Ihr Vertrag verlängern würde, gekündigt haben sollte. Ausschlaggebend bei der Kündigung ist der Posteingangsstempel.

Regel 2: Kündigen Sie sofort oder machen Sie sich einen Termin im Kalender

Achten Sie auf die Kündigungsfrist

Achten Sie auf die Kündigungsfrist (Foto: potelo; Lizenz: cc.by)

Das ist sicherlich der wichtigste Tipp – doch häufig wird dieser Tipp nicht angewendet. Machen Sie es am besten so, dass Sie sofort nach Bestellung des ausgewählten Tarifs in Ihrer Wunsch-Singlebörse die Kündigung abschicken. Das kann auch gleich noch am selben Tag erfolgen. Vorteil für Sie: Sie erden nicht in die Folgevertragslaufzeit kommen. Schlimmstenfalls müssen Sie, sollten Sie den Dienst der Singlebörse weiter wahrnehmen wollen, nochmals bestellen. Manchmal haben Sie sogar Glück und der Singlebörsen-Betreiber macht Ihnen als Bestandskunde und Kündiger ein ganz besonderes (günstiges) Angebot.

Wollen Sie nicht sofort kündigen, machen Sie sich jedoch zumindest einen Termin im Kalender – und natürlich sollte der Termin nicht so gesetzt sein, dass am nächsten Tag gleich die Kündigungsfrist abläuft.

Regel 3: Kündigen Sie bestenfalls per Einschreiben

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, online Ihren Vertrag bei der Singlebörse zu kündigen, machen Sie es entweder per Fax UND (also zusätzlich) per (Einwurf-) Einschreiben. So halten Sie im schlimmsten Falle (sollte eine Singlebörse mal sagen, dass Ihre Kündigung nicht angekommen ist, den Beweis in der Hand, dass Sie den Brief tatsächlich rechtzeitig abgeschickt haben.

Regel 4: Verlangen Sie eine Kündigungsbestätigung

Ebenfalls sollten Sie vom Betreiber der Singlebörse verlangen, dass Sie (für Ihre Unterlagen) eine Kündigungsbestätigung erhalten. In den allermeisten Fällen wird eine solche Kündigungsbestätigung eh vom Singlebörsen-Anbieter versendet.

Regel 5: Unterschreiben Sie die Kündigung

Hier nun die letzte Regel: UNTERSCHREIBEN SIE IHRE KÜNDIGUNG (sollten Sie diese auf dem Postwege zur Singlebörse schicken). Da es sich hierbei um ein persönliches Dokument handelt, muss eine Kündigung unterschrieben werden. Wenn Sie die Kündigung nicht unterschreiben, muss diese NICHT vom Singlebörsen-Betreiber angenommen werden.

Vorzeitige Vertragskündigung – geht das?

Für eine vorzeitige Vertragsauflösung müssen schon triftige Gründe vorliegen. Solche Gründe können sein, dass die Singlebörse beispielsweise seinen Dienst genau Ihnen nicht mehr (aus was für einen Grund auch immer) anbieten kann. Meistens findet man in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hinweise darauf, ob und in welchen Fällen ein Vertrag vorzeitig aufgelöst werden kann.

Wie Sie sehen, ist es gar nicht mal so schwer, einen Vertrag vernünftig, zeitig und richtig zu kündigen. Sie müssen sich nur an die beschriebenen Punkte halten. Und sollte es trotz Beachtung dieser Tipps nicht hinhauen, hilft meist (jedenfalls bei seriösen Anbietern) eine bestimmte Mail (oder Postbrief) an die Geschäftsführer.

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