Sie wollen Ihre Premium-Mitgliedschaft bei FriendScout24 kündigen? Sie wissen jedoch nicht, worauf Sie genau achten müssen? Mit diesem kurzen Ratgeber wollen wir Ihnen einen Überblick über die notwendigen Schritte geben.
Mitgliedchaft bei FriendScout24 kündigen: Hier sind die Fakten
Um eine FriendScout24 Mitgliedschaft zu kündigen, muss man entweder per Brief, Fax oder Mail eine formlose Kündigung an den Betreiber senden.
Was muss das Kündigungsschreiben enthalten?
Um einen Vertrag bei FriendScout24 kündigen zu können, müssen Sie dem Betreiber mitteilen, wer Sie überhaupt sind. Damit FriendScout24 Ihr Mitgliederprofil Ihrer Kündigung zuordnen kann, werden folgende Daten benötigt:
- Ihr E-Mail-Adresse, mit der Sie sich angemeldet haben
- Ihren Vornamen und Nachnamen
- Ihr Nickname bzw. Pseudonym
- Ihre komplette Anschrift
- Datum
- Ihre Unterschrift
Die häufigste Ursache, weshalb eine Kündigung vom Betreiber nicht akzeptiert wird: Die fehlende Unterschrift! Kontrollieren Sie daher vor Versand der FriendScout24 Kündigung nochmals, ob wirklich alle notwendigen Angaben gemacht wurden!
An welche Adresse muss ich das Kündigungsschreiben senden?
Schicken Sie Ihre formlose FriendScout24 Kündigung an folgende Adresse:
FriendScout24 GmbH
Dingolfinger Str. 1-15
DE-81673 München
Alternativ können Sie auch per Fax kündigen: +49 (0) 89-44456-192703
Die E-Mail-Adresse lautet: kundenservice@friendscout24.de
Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung per Einwurf-Einschreiben zu versenden. Wenn Sie 100%ig sicher gehen wollen, senden Sie zusätzlich noch ein Fax ab.
Wie lang ist die Kündigungsfrist bei FriendScout24?
Wollen Sie bei FriendScout24 kündigen, müssen Sie natürlich auch die obligatorischen Kündigungsfristen beachten. Bei FriendScout24 ist diese Kündigungsfrist mit 3 Tagen zum Laufzeitende sehr fair.
Reicht es nicht, mein FriendScout24 Profil zu löschen?
Es reicht leider nicht aus, das eigene FriendScout24 Profil zu löschen, um seine FriendScout24 Premium-Mitgliedschaft zu kündigen. Genau hierzu findet man auch in den AGB einen entsprechenden Absatz:
Wenn ein Nutzer eines kostenpflichtigen Dienstes seine Registrierung abmeldet, bleibt hiervon das in Ziffer III. (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Vertragsverhältnis unberührt. Diesbezüglich gelten weiterhin die Regelungen hinsichtlich der Kündigung des Vertrages. Der Nutzer verzichtet daher mit Abmeldung lediglich auf die Nutzung der noch nicht in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienste, d.h. der Nutzer erhält keine Zurückerstattung von geleisteten Zahlungen, soweit er nicht aufgrund von Vertragskündigung eine Rückgewähr beanspruchen kann.
Mehr zum Thema „Löschung des eigenen FriendScout24 Profils“ finden Sie in unserem dazugehörigen Ratgeber.